Gesinnungsstrafrecht (aus jw v. 3.9.)

Auszug: „…Gerade in diesen Wochen geht aber die bundesdeutsche Justiz in mehreren Fällen gegen Kriegsgegner und Antifaschisten vor.

Totschlagvorwurf

So wirft z. B. die Staatsanwaltschaft Nürnberg dem 19jährigen Nazigegner Deniz K. vor, bei einer Demonstration am 31. März in Nürnberg Polizeibeamte mit einer zwei Zentimeter starken Fahnenstange aus Holz angegriffen zu haben (jW berichtete). Mittlerweile wollen die Vertreter der Anklage den jungen Mann sogar wegen »versuchten Totschlags« in fünf – und nicht wie bisher in zwei Fällen – auch weiterhin hinter Gittern sehen. Er soll auf gepanzerte und behelmte Polizisten eingeschlagen haben, um sie umzubringen, so die abenteuerliche Konstruktion. »In der Anklageschrift argumentiert die stellvertretende Behördenleiterin der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, Ulrike Pauckstadt-Maihold, der weitgehende Vorwurf eines mehrfachen versuchten Totschlags – was ja einen Vorsatz beinhaltet – sei aufgrund der politischen Gesinnung geboten«, erklärte ein Sprecher des Solidaritätskomitees »Freiheit für Deniz K.« am Sonntag gegenüber jW. Die »Argumentationskette « der Justiz laufe darauf hinaus: Wegen seiner revolutionären Gesinnung hasse der Antifaschist die bürgerliche Ordnung, der Tod von deren Hütern sei ihm egal. Deniz K. ist bereits seit 21. April in der Justizvollzugsanstalt Nürnberg inhaftiert und war dort in der Vergangenheit mehrfach Opfer von rassistischen Ausfällen und gewalttätigen Übergriffen des Wachpersonals…“

mehr im pdf der S. 3 der jw

jw vom 3.9.2012, S. 3


0 Antworten auf „Gesinnungsstrafrecht (aus jw v. 3.9.)“


  1. Keine Kommentare

Antwort hinterlassen

XHTML: Du kannst diese Tags benutzen: <a href=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote> <code> <em> <i> <strike> <strong>


fünf + = zwölf